AHRENDT: Bagatellgrenze für Kündigungen ist falsch
BERLIN. Zur Debatte um eine gesetzliche Regelung für Bagatellgrenzenfür Kündigungen von Arbeitsverhältnissen erklärt der rechtspolitische
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Die Debatte um gesetzliche Vorgaben für Entlassungen von
Arbeitnehmern wegen geringeren Delikten ist unnötig. Ein Gesetz kann
nicht die Frage beantworten, bis wann eine Bagatelle vorliegt und ab wann
die Grenzen überschritten sind.
Wann ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann, weil die
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar
geworden ist, muss das Gericht im Einzellfall entscheiden. Es kann nicht
sein, dass ein Arbeitnehmer überhaupt erwägt, bei welchem Verhalten er
noch mit einem blauen Auge davon kommen kann.
Das Bundesarbeitsgericht steht seit Jahren für eine ausgewogene
Rechtssprechung, auf die man auch in Zukunft vertrauen dürfen wird.
So wird auch deutlich, dass der Gesetzesvorschlag der SPD, der
Bagatellfälle für Kündigungen gesetzlich festlegen will, schlichtweg
populistisch und für die Praxis sinnlos ist.




