Christian Ahrendt - Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Pressemitteilungen

AHRENDT: Bei der Sicherungsverwahrung sind auch die Länder gefordert

Pressemitteilung vom 10. August 2010

BERLIN. Zum Bund-Länder-Fachgespräch zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer, Christian AHRENDT:

Wir begrüßen die Unterstützung der Länder für die Reformvorschläge zur Sicherungsverwahrung. Das Bund-Länder-Fachgespräch hat deutlich gezeigt, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen die rechtlichen Möglichkeiten des Bundesgesetzgebers ausschöpfen. Deswegen brauchen wir keine weitere Diskussion über das Thema der nachträglichen Sicherungsverwahrung, sondern ein schnelles Gesetzgebungsverfahren, für den Schutz der Bevölkerung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bundesländer einen eigenen gesetzlichen Spielraum haben. Die Länder sind nun gefordert, ihre Landesunterbringungsgesetze dahingehend zu prüfen, ob Gewalt- und Sexualstraftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, in psychiatrischen Anstalten untergebracht werden können. Denn unter den Begriff der psychischen Krankheit können Persönlichkeitsstörungen von gefährlichen Straftätern fallen. Insbesondere bei Sexualtätern kann man von psychischen Störungen ausgehen, wobei jeder Fall einzeln geprüft werden müsste.

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