AHRENDT: Rechtsstaatliche und europarechtskonforme Lösung bei der Sicherungsverwahrung
BERLIN. Zu der Einigung bei der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Die christlich-liberale Koalition erhöht bei der Verabschiedung wichtiger Gesetzesvorhaben ihre Schlagzahl. Dies zeigt die heutige Einigung bei der Sicherungsverwahrung.
Mit dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ist eine Lösung gefunden worden, die den Umgang mit allen sogenannten "Altfällen" rechtsstaatlich und europarechtskonform regelt.
Damit werden Gefahren für die Bevölkerung abgewehrt, die aufgrund der Entlassung von schweren Gewalttätern aus der Sicherungsverwahrung in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entstehen könnten.
Künftig sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft jetzt in der Sicherungsverwahrung befindliche Straftäter in forensischen Kliniken untergebracht werden können. Dies soll in geschlossenen Einrichtungen geschehen, wo ein spezifisches Therapieangebot vorgehalten wird, das darauf abzielt, den betroffenen Personen eine Lebensführung ohne Straftaten zu ermöglichen.
Da die Länder für die Strafvollstreckung zuständig sind, obliegt es den Ländern, die erforderlichen forensischen Einrichtungen bereitzustellen, soweit diese nicht schon vorhanden sind.
Eine Lösung, die die Einweisung von psychisch gestörten Straftätern unter den sogenannten "Altfällen" in forensische Kliniken vorsieht, ist mehrfach von der FDP vorgeschlagen worden.



