Antrag: Gemeinsames Internetzentrum auf gesetzliche Grundlage stellen
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag vom 25.März 2009, dass das „Gemeinsame Internetzentrum“ deutscher Sicherheitsbehörden auf eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage gestellt wird.
Das Gemeinsame Internetzentrum, kurz GIZ, dient dem Beobachten von einschlägigen Websites, um Informationen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zu beschaffen.
Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 ist das GIZ legal, solange es sich auf öffentlich zugänglichen Seiten bewegt. Wenn es sich jedoch um persönliche Seiten, die mit der Benutzung eines Passwortes in Verbindung stehen, handelt, bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage.
Jedoch erklärte die Bundesregierung, dass mit diesem Urteil keine Konsequenzen einhergehen. Und das Internet und das GIZ seien keine Gefahrengrundlage sondern Chance für Entfaltung der Persönlichkeit jedes Einzelnen.
Allerdings haben social communities, Plattformen und Weblogs eine große Bedeutung für die Verbreitung des islamistischen Terrorismus.
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher, dass Gefahren benannt und bekämpft werden müssen, ohne Nutzer unter Generalverdacht zu stellen.
Das Gemeinsame Internetzentrum, kurz GIZ, dient dem Beobachten von einschlägigen Websites, um Informationen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zu beschaffen.
Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 ist das GIZ legal, solange es sich auf öffentlich zugänglichen Seiten bewegt. Wenn es sich jedoch um persönliche Seiten, die mit der Benutzung eines Passwortes in Verbindung stehen, handelt, bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage.
Jedoch erklärte die Bundesregierung, dass mit diesem Urteil keine Konsequenzen einhergehen. Und das Internet und das GIZ seien keine Gefahrengrundlage sondern Chance für Entfaltung der Persönlichkeit jedes Einzelnen.
Allerdings haben social communities, Plattformen und Weblogs eine große Bedeutung für die Verbreitung des islamistischen Terrorismus.
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher, dass Gefahren benannt und bekämpft werden müssen, ohne Nutzer unter Generalverdacht zu stellen.



