Europäisches Bußgeldproblem wird endlich gelöst – Nachbarländer müssen jetzt handeln
Endlich wird ein wichtiger Schritt für die notwendige grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern und zur Lösung des ärgerlichen europäischen Bußgeldproblems getan. Die christlich-liberale Bundesregierung beabsichtigt, dass ab Oktober alle im EU-Ausland an Deutschen verhängten Bußgeldbescheide über siebzig Euro, z.B. für zu hohes Tempo, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Gurt und Missachtung roter Ampeln von deutschen Vollzugsbehörden eingefordert werden können. Mit der anstehenden Umsetzung des EU-Rats-Beschlusses aus dem Jahr 2005 in Deutschland sind jetzt unsere europäischen Nachbarländer in der Pflicht zu handeln. Es müssen endlich auch im Inland an EU-Ausländern verhängte Bußgelder von deren jeweiligen Vollzugsbehörden eingetrieben werden können.
Die bisherige Nicht-Vollziehbarkeit von grenzüberschreitenden Geldstrafen verleitet viele Verkehrsteilnehmer nach wie vor zu Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, wie z.B. rasende LKW im Transit-Mautausweichverkehr auf Bundes- und Landesstraßen. Damit muss endlich Schluss sein.
Die bisherige Nicht-Vollziehbarkeit von grenzüberschreitenden Geldstrafen verleitet viele Verkehrsteilnehmer nach wie vor zu Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, wie z.B. rasende LKW im Transit-Mautausweichverkehr auf Bundes- und Landesstraßen. Damit muss endlich Schluss sein.




