Christian Ahrendt - Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Neues aus dem Wahlkreis

Christian Ahrendt unterstützt Anwohner der Bundesstraße 5


Die Gemeinde Redefin im Landkreis Ludwigslust hatte nach eigenen Angaben deshalb zwischen dem 27. April und dem 4. Mai 2010 eine eigenständige Verkehrszählung mit einem Verkehrsdatenerfassungs- und Auswertungsgerät an der B5 durchgeführt. Das Ergebnis war eindeutig. Mit durchschnittlich 1008 LKW liegt der Anteil von LKW am Gesamtverkehr mit 26,2% deutlich über dem Durchschnitt. Noch im Jahr 2005 zählte man durchschnittlich nur 500 Fahrzeuge. Das bedeutet, dass alle 85 Sekunden ein LKW durch den Ort rollt - 24 Stunden am Tag. Das Aufkommen des LKW-Verkehrs hat sich damit trotz der aktuellen Wirtschaftskrise verdoppelt. Nach einer weltweiten Konjunkturbelebung könnte das Verkehrsauskommen damit noch weiter steigen.
Leider sind die von der Gemeinde Redefin gesammelten Daten nicht offiziell verwertbar, so dass nur die zwischen Mai und September 2010 in amtlichen Zählungen gesammelten Daten als Grundlage weiterer Maßnahmen Verwendung finden.  

Trotz intensiver Bemühungen der vielen Anliegergemeinden, des Kreistages Ludwigslust und einer gegründeten Bürgerinitiative gegen den zunehmenden Mautausweichverkehr wurden vom Landesverkehrsministerium in Schwerin bisher keine Maßnahmen für eine Entspannung der Situation umgesetzt. Denkbar wären unter anderem (zeitlich begrenzte) Durchfahrverbote für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen oder eine kriterienabhängige Ausweitung der Maut auf die betreffenden Bundesstraßen.

Christian Ahrendt wurde bereits im vergangenen Jahr auf einer Veranstaltung in Vielank (Landkreis Ludwigslust) von Betroffenen über die Problematik informiert und hatte umgehend seine Bereitschaft zur Hilfe erklärt. Er stellte zwei Anfragen an die Bundesregierung, um für die Anwohner den rechtlichen Status und die Zuständigkeiten für verkehrsbeschränkende oder verbietende Maßnahmen in Erfahrung zu bringen. Diese ergaben, dass „den Straßenverkehrsbehörden durch eine Ergänzung des § 45 StVO die Möglichkeit gegeben ist, verkehrsbeschränkende oder verbietende Maßnahmen bereits dann anzuordnen, wenn hierdurch erhebliche Auswirkungen der Mauterhebung auf das Verkehrsgeschehen beseitigt oder zumindest gemildert werden können. Diese Anordnungen sind  nach der Zuständigkeitsverteilung im Grundgesetz (Art. 83, 84) eine ausschließliche Sache der Länder, die diese Aufgabe als eigene Angelegenheit wahrnehmen.“

Aufgrund der eindeutigen Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen die Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Schwerin-Ludwigslust Christian Ahrendt (FDP), Dietrich Monstadt (CDU) und Dietmar Bartsch (Die Linke) bei einem Treffen mit Kommunalpolitikern und der Bürgerinitiative im Ludwigsluster Rathaus den Druck auf die Landesregierung bei diesem wichtigen Thema zu erhöhen. In einem gemeinsam formulierten und unterschriebenen Brief fordern sie Landesverkehrsminister Schlotmann dazu auf, die Situation Ernst zu nehmen und im Sinne der betroffenen Anwohner zu handeln.

Lesen Sie auch die Antworten auf schriftliche Fragen, die ich dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestellt habe.





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