Entschädigung ist eine moralische Frage
Wiedergutmachungsleistungen sollten den Opfern von sexuellem Missbrauch unabhängig von Verjährungsvorschriften gewährt werden. Missbrauchsopfern Entschädigungen zu zahlen, ist daher keine juristische Frage, es ist vielmehr eine moralische Frage.
Das erlittene Leid lässt sich durch Entschädigungszahlungen nicht wiedergutmachen, es wäre jedoch ein Zeichen der Verantwortung, die die katholische Kirche übernimmt. Sie sollte sich deswegen nicht hinter Verjährungsvorschriften verstecken.




