Kongress in Düsseldorf : Grundrechte achten!
Am 31.März 2009 nahm ich in Düsseldorf an dem Grundrechtekongress der FDP-Bundestagsfraktion anlässlich des 60. Geburtstags des Grundgesetzes teil. Es ging vornehmlich um die Garantie der Grundrechte, die ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen ermöglichen. Im Fokus stand die Frage, wie den Grundrechten zur größtmöglichen Geltung verholfen werden kann.
Den Grundrechten kommen verschiedene Funktionen zu. Sie sind Abwehr-, Freiheits-, Gleichheits- und Teilhaberechte. Die Grundrechte müssen gegen staatliche Eingriffsbefugnisse verteidigt werden. Es muss Tabus geben, die nicht überschritten werden, wie zum Beispiel die Folter. Es bestand Einigkeit darüber, dass eine flächendeckende Überwachung abzulehnen ist. Die Informationsgesellschaft darf nicht zum Vorwand genommen werden, die Grundrechte immer weiter zu beschneiden. Vielmehr muss der gesellschaftliche Wandel so verstanden werden, dass gerade grundgesetzlich garantierte Freiheiten wie die Meinungsfreiheit durch die Nutzung des Internets neue Ausdrucksmöglichkeiten erhalten. Meine Kollegin Gisela Piltz forderte einen klaren gesetzlichen Arbeitnehmerdatenschutz. Je prekärer die Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft werden, desto größer wird der Druck auf die Arbeitnehmer, von ihren Grundrechten keinen oder nur noch sehr zurückhaltenden Gebrauch zu machen. Besorgniserregend im Zusammenhang mit Datenschutz ist, mit welcher Sorglosigkeit Bürgerinnen und Bürger heutzutage mit ihren Daten umgehen und dabei selbst intimste Dinge an die Öffentlichkeit tragen.
Auch außenpolitisch sind die Grundrechte in Gefahr, denn die internationale Finanzkrise bietet die Kulisse für ein Enteignungsgesetz.
In meinem Schlusswort wies ich auf die Stunde Null hin, als unsere Gesetzesväter konstatierten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Eine klare Antwort, denn alle anderen Freiheitsrechte füllen diese zentrale und für die Ewigkeit geltende Feststellung aus. Da sich von dieser Menschenwürdegarantie niemand entfernen will, bleiben die Grundrechte auch in Zukunft ein Fall für den nationalen Gesetzgeber und für das Bundesverfassungsgericht, die meiner Meinung nach gut daran tun, den klaren und hellen Klang der Freiheitsrechte zu bewahren.
Den Grundrechten kommen verschiedene Funktionen zu. Sie sind Abwehr-, Freiheits-, Gleichheits- und Teilhaberechte. Die Grundrechte müssen gegen staatliche Eingriffsbefugnisse verteidigt werden. Es muss Tabus geben, die nicht überschritten werden, wie zum Beispiel die Folter. Es bestand Einigkeit darüber, dass eine flächendeckende Überwachung abzulehnen ist. Die Informationsgesellschaft darf nicht zum Vorwand genommen werden, die Grundrechte immer weiter zu beschneiden. Vielmehr muss der gesellschaftliche Wandel so verstanden werden, dass gerade grundgesetzlich garantierte Freiheiten wie die Meinungsfreiheit durch die Nutzung des Internets neue Ausdrucksmöglichkeiten erhalten. Meine Kollegin Gisela Piltz forderte einen klaren gesetzlichen Arbeitnehmerdatenschutz. Je prekärer die Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft werden, desto größer wird der Druck auf die Arbeitnehmer, von ihren Grundrechten keinen oder nur noch sehr zurückhaltenden Gebrauch zu machen. Besorgniserregend im Zusammenhang mit Datenschutz ist, mit welcher Sorglosigkeit Bürgerinnen und Bürger heutzutage mit ihren Daten umgehen und dabei selbst intimste Dinge an die Öffentlichkeit tragen.
Auch außenpolitisch sind die Grundrechte in Gefahr, denn die internationale Finanzkrise bietet die Kulisse für ein Enteignungsgesetz.
In meinem Schlusswort wies ich auf die Stunde Null hin, als unsere Gesetzesväter konstatierten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Eine klare Antwort, denn alle anderen Freiheitsrechte füllen diese zentrale und für die Ewigkeit geltende Feststellung aus. Da sich von dieser Menschenwürdegarantie niemand entfernen will, bleiben die Grundrechte auch in Zukunft ein Fall für den nationalen Gesetzgeber und für das Bundesverfassungsgericht, die meiner Meinung nach gut daran tun, den klaren und hellen Klang der Freiheitsrechte zu bewahren.



