Christian Ahrendt - Archiv 16. WP

Neues aus dem Parlament vom Januar 2009

30. Januar 2008
Was beschäftigt uns Innen- und Rechtspolitiker zu Beginn des Jahres 2009?
Aus den zahlreichen Initiativen, die dieses Jahr die Innen- und Rechtspolitiker, sei es in der Fraktion oder im Parlament, beschäftigten, habe ich für Sie, liebe Leserinnen und Leser, erneut einige interessante Themen ausgewählt.

Es handelt sich zunächst um einen Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Strafprozessordnung (§ 160a StPO), der im Plenum debattiert wurde. § 160a StPO enthält eine Schutzschrift vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen für Berufsgeheimnisträger, die sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Dabei gilt etwa für Strafverteidiger ein umfassendes Erhebungs- und Verwertungsverbot für alle Ermittlungsmaßnahmen. Für Rechtsanwälte wird hingegen das Zeugnisverweigerungsrecht lediglich im Einzellfall gewährt. Eine solche Differenzierung hält die FDP für verfassungswidrig. So bietet der Gesetzentwurf als Lösung ein einheitliches und umfassendes Erhebungs- und Verwertungsverbot für alle Berufsgeheimnisträger an.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die Abschaltung der V-Leute in der NPD zum Inhalt hat, hielt ich am 29.01.2009 eine Rede. Die FDP ist gegen die Abziehung der V-Leute, weil deren Informationsbeschaffung zur Aufklärung sowie zur Vereitelung vieler Straftaten dient. Die Forderung des zur Debatte stehenden Antrags zeigt das demokratische Bedürfnis, aber auch die Notwendigkeit, rechtsextremistische Aktivitäten und Bestrebungen konsequent und nachhaltig zu bekämpfen. Es stellt sich jedoch die Frage nach dem richtigen Mittel. Wenn Sie mehr erfahren möchten, lesen oder hören Sie sich meine Rede an.

Ein anderer Antrag der FDP-Bundestagsfraktion betrifft den Datenschutz. Konkret geht es um die Datei „Gewalttäter Sport“, der eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage fehlt. In der zentralen Datei „Gewalttäter Sport“ werden Daten solcher Personen eingegeben und gespeichert, von denen man annimmt, dass sie bei künftigen Sportveranstaltungen gewalttätig werden können. Auf diese Daten können zahlreiche Behörden, beispielsweise das Bundeskriminalamt, alle Polizeibehörden der Länder und alle Dienststellen der Bundespolizei, Zugriff haben. Eine Speicherung erfolgt im Zusammenhang mit Sportereignissen bei Personen, gegen die z. B. ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, auch wenn dieses eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete. Die Daten werden grundsätzlich nach fünf Jahren oder bei Kindern und Jugendlichen nach zwei Jahren gelöscht, andernfalls sofort, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Die FDP hat die Auffassung, dass derartige Maßnahmen, die mit einem Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen der Betroffenen verbunden sind, einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage bedürfen. Daher fordern wir in unserem Antrag die Bundesregierung auf, die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe von Daten für die Datei „Gewalttäter Sport“ auf eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage zu stellen.

Schließlich möchte ich die finanzielle Notsituation der Aussteigerorganisation EXIT-Deutschland nicht unerwähnt lassen. Hierzu habe ich noch kurz vor Weihnachten einen entsprechenden Antrag in die Fraktion eingebracht, der in der ersten Sitzungswoche in diesem Jahr im Innenausschuss besprochen wurde. In der Diskussion haben sich die Koalitionsfraktionen positiv geäußert, am Ende fiel die Abstimmung jedoch negativ aus. Begründet wurde das ablehnende Votum damit, dass sich der Antrag erledigt habe, weil seitens der CDU eine Finanzierung über das Bündnis für Demokratie und Toleranz vorgeschlagen wurde. Ob das benannte Bündnis diese Gelder EXIT zur Verfügung stellen kann, ist allerdings mehr als fraglich. Lesen Sie mehr...

Christian Ahrendts Rede zum Thema SWIFT


 

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70 Schüler zu Besuch in Berlin

 

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Christian Ahrendt bei der Tagesschau zum Kreditnehmerschutz