Neues aus dem Parlament
04. Dezember 2008 Was beschäftigt uns Innen- und Rechtspolitiker im Moment?4. Dezember 2008
Das BKA – Gesetz, die Vorratsdatenspeicherung und die Haftentschädigung für zu Unrecht erlittene Haft sind Themen, die das Parlament aktuell beschäftigen.
Sicherlich gehört die BKA – Debatte zu den derzeit wichtigsten, aber auch zugleich umstrittensten Themen. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die am 3. Dezember 2008 beschlossene Einigung zwischen Union und SPD zum BKA – Gesetz ab. Der Entwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt neue Befugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr zugewiesen bekommt. Damit wird ein innenpolitischer Kurs fortgesetzt, der die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gefährdet. Beispielhaft möchte ich eine kleine Auswahl der verfassungsrechtlich bedenklichen Regelungen im BKA-Gesetz vorstellen:
Die Bundesregierung hat schwerwiegende Eingriffsbefugnisse aus 16 Polizeigesetzen der Länder zusammengesucht und baut somit das BKA zu einer Polizeibehörde mit Überwachungskompetenzen in bislang nicht dagewesenem Ausmaß aus. Keine andere Sicherheitsbehörde verfügt sonst über ein so weitreichendes Instrumentarium von Rasterfahndung über Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriff bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung, mit dem in Grundrechte der Betroffenen eingegriffen werden kann. Dabei wird insbesondere der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vollkommen unzureichend ausgestaltet. Dies widerspricht eklatant dem hohen Schutz für derartige Daten, wie er vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum sog. Großen Lauschangriff festgeschrieben worden ist. Ebenso missachtet die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Online-Durchsuchung. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht für dieses Instrument nach wie vor keine Notwendigkeit. Angesichts der damit einhergehenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffe steht für die FDP-Fraktion die heimliche Online-Durchsuchung nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen für die innere Sicherheit und die Bekämpfung des Terrorismus.
An die Datensammelleidenschaft des Staates knüpft der Gesetzentwurf der FDP (Drs. 16/10838) an, der das Ziel verfolgt, die neuen Spähbefugnisse des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen dahingehend einzuschränken, dass Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Gerade die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ist vor dem Hintergrund der in der letzten Zeit verlorengegangen personenbezogenen Daten äußerst beunruhigend.
Bei dem nachfolgenden Thema geht es um Fälle, in denen Menschen einem Justizirrtum zum Opfer gefallen sind und trotz ihrer Unschuld in Haft kommen. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Justizirrtum vorliegt, so erhalten die Betroffenen abhängig von der Haftdauer eine Entschädigung in Höhe von elf Euro für jeden angefangenen Tag der Haftzeit. Dies hält die FDP für unangemessen niedrig und fordert in ihrem Antrag (Drs. 16/1014) von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu reformieren und den Haftentschädigungsanspruch zu erhöhen.



