Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es drei Nachrichtendienste. Zum einen den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das wiederum eng mit den Verfassungsschutzämtern der Länder (LfV) zusammenarbeitet.
Per Gesetz sind die Dienste beauftragt, Informationen zu sammeln und zu verwerten. Beim BND, der dem Bundeskanzleramt untersteht, handelt es sich hierbei um Informationen mit außen- und sicherheitspoltischer Bedeutung. Vorgänge, die die Verfassung der BRD angreifen und die innere Sicherheit bedrohen, fallen in den Aufgabenbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches dem Innenministerium zugeordnet ist. Das dem Verteidigungsministerium unterstellte MAD schützt die Bundeswehr gegen sicherheitsgefährdende Aktivitäten.
Die Dienste unterliegen dem Trennungsgebot. In der Praxis heißt dies, dass sie Gefahren nicht selbst abwenden dürfen, sondern ihr Wissen lediglich den Polizeidienststellen zur Verfügung stellen können. So soll einer Machtkonzentration vorgebeugt werden.
Den Mitteln der heimlichen Informationsbeschaffung durch Nachrichtendienste sind zudem enge Grenzen gesetzt, um die Grundrechte des Einzelnen nicht zu gefährden. Insbesondere gilt dies bei der Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Um die Einhaltung dieser Grenzen zu gewährleisten, unterliegen die Dienste verschiedenen Kontrollgremien.
Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) werde ich über die Vorgänge bei den Nachrichtendiensten informiert und habe die Möglichkeit, Akten und Dateien einzusehen sowie Angehörige des Nachrichtendienstes zu befragen. Die 11 Mitglieder des PKGr beteiligen sich auch an der alljährlichen Beratung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste. Die Sitzungen finden regelmäßig unter strenger Geheimhaltung statt. In einem jährlichen Bericht informiert das PKGr den Deutschen Bundestag über seine Arbeit. Neben mir ist auch mein Kollege Hartfrid Wolff als Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt worden.
Einzelne Regelungen zum Parlamentarischen Kontrollgremium finden sich darüber hinaus im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G10) und im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG).

