Christian Ahrendt - Parlamentarische Initiativen

Positionspapier Bankeninsolvenz

Im Hinblick auf die Finanzmarktkrise und die Erkenntnis, dass sinnvolle Instrumente zur Insolvenz einer Bank fehlen, habe ich ein entsprechendes Positionspapier verfasst, das noch vor der Sommerpause von der FDP-Bundestagsfraktion beschlossen wurde. Im Mittelpunkt steht das Reorganisationsverfahren einer Bank.
Nach der Insolvenz der amerikanischen Bank Lehman Brothers und der daraus hervorgegangen Krise der Finanzmärkte war die Versorgung mit Liquidität und staatlichen Garantien zweifellos die geeignete Nothilfe, um die Kreditversorgung zu sichern und den Zusammenbruch des Finanzmarktsystems abzuwehren.
Dennoch rechtfertigt die hohe Bedeutung der Finanzmarktstabilität nicht die Subventionierung insolventer Banken. Die Finanzkrise hat verschiedene Ursachen, die in wirtschaftlichen Fehleinschätzungen und systembedingten Fehlanreizen der Niedrigzinspolitik begründet sind. Es bedarf also frühzeitig eingreifender Regeln, die ein Auffangen der Banken durch den Staat umgehen und damit letztendlich den Steuerzahler entlasten.
Das geltende Insolvenzrecht sowie die Sonderreglungen im Kreditwesengesetz reichen jedoch nicht aus. Grund hierfür sind die Sachverhalte, an die das Insolvenzrecht und das Kreditwesengesetz anknüpfen. Sie greifen nämlich zu spät.
Das Positionspapier stellt daher ein besonderes Verfahren vor, dessen Ziel es ist, eine Reorganisation einer krisengefährdeten Bank weit im Vorfeld der Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln und unzureichender Liquidität oder gar einer Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen des Institutes durchzuführen. Diese Reorganisation muss gesetzlich geregelt werden. Das Positionspapier enthält dazu ein umfassendes Konzept, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Reorganisation einleiten zu können und wie das Verfahren auszusehen hat.
Sollte das Reorganisationsverfahren im Einzelfall scheitern, kann die Bankaufsicht bei dem am Sitz der Bankenaufsicht ansässigen Amtsgericht die Durchführung eines gesonderten Planverfahrens beantragen.

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