Pressemitteilung vom 03.04.2008
Berlin: In Bezug auf die Aufhebung des Freispruchs von NPD-Funktionär Jens Pühse durch den BGH am 03. April 2008 äußert sich der Vorsitzende der FDP Mecklenburg-Vorpommern und Bundestags-abgeordnete Christian AHRENDT:Mit der Aufhebung des Freispruchs von NPD-Funktionär und Geschäftsführer des rechten Verlags „Deutsche Stimme“ Jens Pühse ist der BGH erneut einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus gegangen. Die BGH-Richter nahmen Pühse zu Recht nicht ab, er habe den Vertrieb von CDs mit rechtsextremen Inhalten für erlaubt gehalten. So wird er sich doch noch wegen Volksverhetzung bzw. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten müssen.
Neben der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen muss auch die unnachgiebige Verfolgung und Bestrafung von rechtsextremistischen Aktivitäten stehen!




