Pressemitteilung vom 03.04.2008
Berlin: In Bezug auf die als gemeinnützig anerkannten Vereine, die der verfassungsgemäßen Ordnung widersprechen, äußert sich der Vorsitzende der FDP Mecklenburg-Vorpommern und Bundestagsabgeordnete Christian AHRENDT:Die Debatte um das NPD-Verbotsverfahren gibt den Extremisten nur eine neue Plattform in der Öffentlichkeit und einen Nährboden für propagandistische Aktivitäten. Stattdessen sollte man sich verstärkt mit der Ursachenbekämpfung befassen und die im Dunstkreis der NPD tätigen Vereine schnell und konsequent verbieten. Es ist schlimm genug, dass offensichtlich verfassungsfeindliche Vereine erst dann verboten werden, wenn es bereits für die Innenministerien peinlich ist. Der Um-stand, dass diese Vereine nicht selten als gemeinnützig anerkannt werden, setzt dem Ganzen die Krone des Grotesken auf! Aktuelles Thema ist das von der Öffentlichkeit und Politik geforderte Verbot des Vereins „Collegium Humanum“ sowie des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“.
Zudem liegen dem Bundesamtes für Verfassungsschutz Erkenntnisse vor, wonach es nicht nur im Bereich des Rechtsextremismus eine Zuerkennung der Gemeinnützigkeit an Vereine gibt. Mit diesem Phänomen befasst sich eine Kleine Anfrage unter meiner Federführung, die derzeit von der Bundesregierung beantwortet wird.
Während die Länder und der Bund beobachten und prüfen, bedrohen viele Vereine mit ihren Aktivitäten die öffentliche Ordnung, Straftaten wie etwa Volksverhetzung werden laufend begangen – und all das mit Siegel der Gemeinnützigkeit und entsprechender staatlicher Förderung. Dabei ist sowohl die Durchsetzung eines Vereinsverbots als auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar - bedenkt man, dass das Collegium Humanum bereits seit 1963 existiert. Die Regierungen müssen endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen und das Problem an der Wurzel packen!



