Pressemitteilung vom 05.05.2008
Berlin: Zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009, das eine Änderung in der Abgabenordnung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit von Körperschaften vorsieht, erklärt der Vorsitzende der FDP Mecklenburg-Vorpommern und Extremismusexperte der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:Es verwundert schon sehr, dass die Regierung zum 1. Januar 2009 die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit von extremistischen Körperschaften gesetzlich verbieten lassen will. Dies müsste doch selbstverständlich sein! Jedem Sachbearbeiter beim Finanzamt müsste im Rahmen seiner Ermessensentscheidung - eben ohne gesetzliche Reglung - einleuchten, dass eine Steuervergünstigung denjenigen Körperschaften nicht gewährt werden darf, die extremistisches Gedankengut in verfassungswidriger Weise fördern.
Zwar heißt es nach der Entwurfsbegründung, extremistische Körperschaften würden bereits jetzt nicht als gemeinnützig anerkannt werden, jedoch zeigt der bekannt gewordene Fall des rechtsextremistischen Vereins „Collegium Humanum“ das Gegenteil. Was also bisher in der Praxis schief lief, wird auch in der Zukunft mit einem Gesetz voraussichtlich nicht verhindert werden.
Die geplante Änderung der abgabenordnungsrechtlichen Vorschrift hat wenig Substanz. Es stellt bloße Symbolpolitik dar, insbesondere nachdem durch die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Gemeinnützigkeit von extremistischen Körperschaften deutlich geworden ist, dass die Regierung keinen Überblick über diese Art von staatlicher Förderung der extremistischen Körperschaften hat.




