Pressemitteilung vom 20.03.2008
Schwerin: In Bezug auf den am 19. März 2008 verkündeten Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der FDP- Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Christian AHRENDT:Allmählich kommt man sich wie im Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ vor. Nur sollte man treffender sagen: „Und wieder grüßen die Verfassungsrichter“! Nach Online-Durchsuchung und Kennzeichenerfassung mussten sie erneut als Korrektiv - diesmal gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zur vermeintlichen Terrorabwehr - eingreifen. Der Staat darf nur noch auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzellfall schwerwiegende Straftat vorliegt.
Diese Entscheidung ist begrüßenswert. Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert nicht den Terrorismus oder andere Kriminalität. Vielmehr stellt sie einen ungerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung dar, wenn die gespeicherten Daten abgerufen werden. Denn in Wirklichkeit sind es die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger, die rund um die Uhr und ausnahmslos mit jeder Benutzung des Telefons und Handys sowie Versendung von Sms oder Emails ins Visier des Staates geraten.
Bereits seit dem 1. Januar 2008 werden Verbindungsdaten und -details obligatorisch und verdachtsunabhängig sechs Monate lang archiviert. Und all das ohne Richterbeschluss! Nur wenigen ist bewusst, dass der Staat hierdurch Bewegungsprofile, geschäftliche Kontakte und sogar Freundschaftsbeziehungen nachvollziehen kann.




