Christian Ahrendt - Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Neues aus dem Parlament

Rechtspolitische Themen der FDP-Bundestagsfraktion in der 17. WP


In der Regierungsverantwortung angekommen, will die FDP-Bundestagsfraktion  im Bereich der Rechtspolitik zahlreiche Änderungen herbeiführen, um den Anforderungen einer Partei der Bürgerrechte und des Rechtsstaates zu genügen. Die Themen erstrecken sich von der Änderung des Vormundschaftsrechts für einen effizienteren Kinderschutz und der erbrechtlichen Gleichstellung von nichtehelichen Kindern, über die Neujustierung im Mietrecht bis hin zur Reform des Anordnungsrechts der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Zu einem ebenfalls wichtigen Vorhaben in der 17. Wahlperiode wird unter anderem vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise die Reform des Insolvenzrechts gehören. Hier soll insbesondere das Insolvenzplanverfahren im Mittelpunkt stehen. Dabei geht es um die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen. Das Verfahren soll zum Erhalt eines Unternehmens beitragen und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Schuldners und der Gläubiger schaffen. das Insolvenzplanverfahren bietet damit auch gute Chancen, Arbeitsplätze zu erhalten.

Daneben setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für die Stärkung der Verbraucherrechte ein. Verbraucher, die als Kreditnehmer oder Einkäufer im Internet unterwegs sind, sollen zukünftig mehr Rechte erhalten. Auch die Verbraucherinsolvenz spielt eine wichtige Rolle. Überschuldete Haushalte, die eine Verbraucherinsolvenz anstreben, benötigen vorab einen Einigungsversuch mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes. Schuldnerberatungsstellen haben jedoch oftmals lange Wartezeiten und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes scheitert oft daran, dass viele Amtsgerichte dazu neigen, hierfür keine Beratungshilfe zu bewilligen. Insoweit sollte eine gesetzliche oder untergesetzliche Klarstellung erfolgen.

Die FDP betont die Wertentscheidungen des Grundgesetzes, die der Maßstab liberalen Handelns sind. Grundrechte sind mehr als nur reine Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Sie bilden die Grundlage für das Zusammenleben. In diesem Zusammenhang wird sich die FDP-Bundestagsfraktion auch dafür stark machen, dass die Gesetze der letzten Jahre zur Bekämpfung von Terrorismus und  Kriminalität, die zunehmend stärker in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingriffen, auf ihre Angemessenheit hin überprüft und nachgebessert werden.

FDP-Bundestagsfraktion zur Staatsschuldenkrise im Euroraum

 

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