Rede vom 01.02.2007 zum Thema ''Gegen eine EU-Grundrechteagentur''.
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir brauchen in Europa weder eine Agentur für Gleichstellung, noch eine Agentur für
Grundrechte. Diese Auffassung teilen viele Abgeordnete dieses Hauses. Die
Regierungskoalition – und so etwas kommt nicht sehr oft vor – hat daher auch ein
entsprechendes Votum in ihre Antragsbegründung aufgenommen. Dort ist vermerkt,
ich zitiere:
„Von einigen Abgeordneten wird die Einrichtung einer EU-Grundrechte-Agentur
generell abgelehnt.“
Tatsächlich dürfte es sich hierbei um die Mehrheit handeln. Und es gibt gute Gründe,
die Einrichtung einer Grundrechtsagentur abzulehnen:
Erstens: Aufgabe der Agentur ist es, grundrechtsrelevante Daten zu sammeln, etwa
über die Folgen unionsrechtlicher Maßnahmen. Weiter steht im Aufgabenfocus eine
gutachterliche Tätigkeit sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Grundrechte.
Ein wirklicher Bedarf für ein solches Aufgabenspektrum besteht nicht. Ohne Not
werden für eine neue Bürokratie anfänglich Haushaltsmittel von 16 Mio. Euro
bereitgestellt, die bis zum Jahr 2013 auf jährlich 29 Mio. Euro anwachsen. Mit dieser
Agenturitis sind wir aber nicht am Ende. Die nächste Agentur ist schon beschlossen.
Der Agentur für Grundrechte folgt die Agentur für Gleichstellung. Es geht tatsächlich
nicht um Grundrechte und Grundrechtsschutz, sondern um Institutionenbildung,
getreu dem Motto jedem Mitgliedstaat seine eigene Institution.
Zweitens: Das Geld für die Grundrechtsagentur wäre anderswo besser angelegt. Am
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind 89.900 Klagen wegen konkreter
Verletzungen von Grundrechten anhängig. Davon sind im Jahr 2006 rund 23.400
verfahren nicht einmal einer Kammer zur Entscheidung zugewiesen worden. Die
Kläger warten bis zu fünf oder mehr Jahre auf ein Urteil.
Nun mag man meinen, so viele Gerichtsverfahren sprächen förmlich für die
Einrichtung einer Grundrechteagentur. Dies ist ein Trugschluss. Die Menschen
wollen bei der Verletzung ihrer Grundrechtechte konkrete Hilfe. Deswegen wenden
sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dies erklärt auch die
Zunahme der Klagen.
Es gibt kein schärferes Schwert für die Durchsetzung von Grundrechten, als ein
Gerichtsurteil, in dem gegen einen beklagten Staat eine konkrete
Grundrechtsverletzung festgestellt wird. Wer also Grundrechte in Europa wirklich
schützen und den Menschen helfen will, plädiert für eine bessere finanzielle
Ausstattung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Um 16 Mio. Euro höhere Zuwendungen an den Europäischen Gerichtshof für
Menschrechte im Jahr 2007 und bis 2013 dann 29. Mio. Euro würde eine nachhaltige
Verfahrensbeschleunigung bedeuten und effektiven Grundrechtsschutz schaffen. Die
hohe Zahl der Eingaben belegt zudem auch, dass die Menschen längst für ihre
Grundrechte sensibilisiert sind. Doch was nützt jede Sensibilisierung, wenn die
Chance einer effektiven Rechtsdurchsetzung fehlt. Neue Bürokratien und
Datensammelstellen verbessern den Grundrechtsschutz in Europa jedenfalls nicht.
Drittens: Die Bundesregierung hat mit ihrem Ja zur Einrichtung der
Grundrechtsagentur den Bundestag auf das schärfste brüskiert. Dass alle Fraktionen
diese Einrichtung für entbehrlich hielten, war vor der Abstimmung im Europäischen
Rat bekannt. Gleichwohl hat sich die Regierung hierüber hinweg gesetzt. Diese
Missachtung des Parlaments kann künftig nicht ohne Folgen bleiben. Der Ausschuss
für europäische Angelegenheiten muss deswegen in der Zukunft der
Bundesregierung verbindliche Vorgaben in der Europapolitik mit auf den Weg geben.
Bei der bloßen Ankündigung anlässlich des Streites um die Grundrechteagentur
kann es jedenfalls nicht bleiben.




