Rede vom 01.06.2006 zum Investitionszulagengesetz II.
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Die erste Lesung zum Investitionszulagengesetz hat gezeigt, dass diese
Ausgestaltung einer gezielten Investitionsförderung auf die Zustimmung
fast aller Fraktionen stößt.
Das Gesetz erreicht zwei Ziele:
Erstens: wird die Investitionskraft der Klein- und Kleinstunternehmen in
den neuen Bundesländern gestärkt. Diese Betriebe prägen dort noch
immer die Unternehmenslandschaft. Sie haben nach wie vor mit einer
knappen Eigenkapitaldecke zu kämpfen. Deswegen sind diese Betriebe
besonders auf die Investitionszulage als direkte Investitionsförderung
angewiesen.
Zweitens: wird mit der Aufnahme des Beherbergungsgewerbes in den
Förderkatalog ein Wirtschaftszweig berücksichtigt, der sich besonders
nachhaltig in den neuen Bundesländern und vor allem auch in
Mecklenburg-Vorpommern entwickelt hat.
Die heutige Debatte zur Investitionszulage hat in dieser Woche eine
nicht ganz unerwartete Begleitmusik erhalten.
Es wird wieder über die Fehlverwendung von Mitteln aus dem
Solidarpakt II in den neuen Bundesländern gestritten.
In diesem Streit hat nur der Freistaat Sachsen eine Sonderstellung.
Die Sachsen können darauf verweisen, in der Vergangenheit die
finanziellen Sonderbedarfsergänzungszuweisungen den verabredeten
Zwecken zugeführt zu haben.
In den anderen neuen Bundesländern wird jeder zweite Euro
zweckwidrig ausgegeben.
Machen wir uns kurz deutlich, was das konkret bedeutet.
Insgesamt erhalten die neuen Bundesländer bis 2019 aus dem Korb I
105 Mrd. Euro.
Von diesem Geld werden rund 20 %, also 21 Mrd. Euro benötigt, um die
unterproportionale Finanzkraft in den Kommunen auszugleichen.
80 % oder 84 Mrd. Euro stehen zur Verfügung, um die infrastrukturellen
Defizite in den neuen Bundesländern bis 2019 zu beseitigen.
Dieser Ansatz entspricht dem finanziellen Bedarf, den das DIW für diese
Aufgabe ermittelt hat.
Die Fehlverwendungsquoten sind nicht nur dramatisch, weil es nicht sein
kann, dass 50 % zweckgebundener Gelder zweckwidrig verwendet
werden.
Sie sind vor allem dramatisch, weil die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen
bis 2019 in fallenden Raten zur Verfügung
gestellt werden.
In Zahlen heißt das:
2005 gab es 10,5 Mrd. Euro
2006 gibt es noch 10,45 Mrd. Euro
und 2019 sind es dann gerade mal 2,09 Mrd. Euro.
Rechnet man mit einer Fehlverwendungsquote von 50 % bis 2010
weiter, kommt man zu dem Ergebnis, dass rund 25 % der
Solidarpaktmittel zweckwidrig verwendet werden. Dies entspricht
immerhin 25 Mrd. Euro.
Wir haben hier eine Entwicklung, die den Aufholungsprozess der neuen
Bundesländer in Frage stellt.
Und ganz nebenbei wird auch das Gesetz in Frage gestellt, über das wir
heute debattieren. Denn eine unzureichende Infrastruktur wirkt sich auf
die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus. Was nützen also die
modernsten Maschinen, wenn der Unternehmer seine Produkte nicht
wettbewerbsgerecht transportieren kann, weil die Infrastruktur schlecht
ist.
Dem Problem der zweckwidrigen Verwendung von Solidarpaktmitteln
kann man sich mit einem Instrument nähern, das das
Investitionszulagengesetz bereithält, und das zumindest bei der
Förderung von Unternehmen aus öffentlichen Töpfen selbstverständlich
ist:
Investitionsgüter werden nach dem Investitionszulagengesetz nur
gefördert, wenn sie für fünf Jahre in den neuen Bundesländern
verbleiben.
Wird der Bindungszeitraum nicht beachtet, hat das Finanzamt die
Möglichkeit, den Investitionszulagenbescheid aufzuheben und die
Zulage zurückzufordern.
Eine vergleichbare Regelung muss es auch für den Solidarpakt geben.
Werden die Hilfen nicht zweckgerichtet eingesetzt, muss für den Bund
die Möglichkeit bestehen, die Solidarpaktmittel zurückzufordern.
Damit das Geld nicht für den Aufbau Ost verloren geht, ist für solche
Rückzahlungsansprüche ein gesonderter Fond „Aufbau Ost“
einzurichten, der von einem Treuhänder verwaltet wird.
Das zurückgeforderte Geld muss auch weiterhin den wichtigen
Infrastrukturmaßnahmen in den Neuen Ländern zur Verfügung stehen.
Der richtige Einsatz dieser Hilfen entscheidet nämlich maßgeblich
darüber, ob die neuen Bundesländer den wirtschaftlichen Anschluss an
die alten Bundesländer schaffen.
Das Problem kann deswegen nicht auf die lange Bank geschoben
werden.
Jährliches Lamentieren, wenn die Zahlen in den Fortschrittsberichten
veröffentlicht werden, hilft nicht. Das Problem muss jetzt angegangen
werden.
Man wird bei einer Neujustierung des Solidarpaktes aber auch zu prüfen
haben, ob der Rahmen der Förderung weiter zu ziehen ist, um den
neuen Bundesländern gleichzeitig mehr Gestaltungspielraum
einzuräumen.
Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.




