Rede vom 17. Juni 2010 zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!Wir ändern gleich die Verfassung. Die Hinzufügung des Art. 91 e ist sicherlich zunächst einmal, einfach betrachtet, keine Besonderheit, weil das Grundgesetz schon mehrfach Änderungen im Staatsorganisationsrecht hinter sich hat. Gleichwohl ist es eine Besonderheit, weil wir das im Nachgang zu einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung tun, mit der uns gesagt worden ist, dass die Mischverwaltung, die auf den Weg gebracht worden war, verfassungswidrig ist. Es ist zunächst einmal ein durchaus bemerkenswerter Vorgang, wenn man sich dann nicht an eine solche Rechtsprechung hält, sondern im Nachgang dazu eine verfassungsrechtliche Änderung vornimmt. Deswegen muss klar sein, dass dies die absolute Ausnahme bleiben muss. Hier erfolgte sie für das Ziel, an der guten Idee der Arbeitsgemeinschaften und der Jobcenter auch in Zukunft festhalten zu können.
Ein zweiter Punkt, den ich an dieser Stelle nennen muss: Von dem eigentlichen Prinzip, das man in den letzten Jahren bei der Organisation unseres Staatsrechts verfolgt hat, weicht man natürlich ein Stück weit wieder ab.
Ziel war es, eine klare Aufgabenzuständigkeit zu schaffen. Das ist insbesondere ein Anliegen der Föderalismuskommission I gewesen. Der Bürger sollte wissen, wer zuständig ist für welche Aufgaben. Mischverwaltung vermischt Zuständigkeiten und schafft hinsichtlich der Zuordnung bzw. der Wahrnehmung, wer für das, was zu tun ist, tatsächlich verantwortlich ist, eine gewisse Unklarheit. Auch deswegen kann es nur eine Ausnahme bleiben, eine solche Änderung, wie wir sie heute beschließen wollen, vorzunehmen.
Richtig ist die Änderung deswegen, weil ihr Vorzug eben darin liegt, dass durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld I Langzeitarbeitslosen geholfen wird, aus Arbeitslosigkeit herauszukommen das war ja ursprünglich Ziel der Hartz-Reformen , und die Arbeitsverwaltung ein Stück weit näher an die Menschen herangebracht wird. Von daher begrüße ich es, dass wir 41 Optionskommunen dazubekommen, wenn wir uns auch eine wesentlich stärkere Ausdehnung dieser Möglichkeit gewünscht hätten. Ein Grund für den Erfolg, den die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen in den letzten Jahren erzielen konnten, liegt nämlich darin, dass die Arbeitsverwaltungen durch die Reformen näher an die Menschen herangekommen sind.
Deswegen tragen wir die Verfassungsänderung mit. Deswegen halten wir sie für richtig. Wir sagen aber ganz deutlich: Dieser Weg muss die Ausnahme bleiben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ein zweiter Punkt, den ich an dieser Stelle nennen muss: Von dem eigentlichen Prinzip, das man in den letzten Jahren bei der Organisation unseres Staatsrechts verfolgt hat, weicht man natürlich ein Stück weit wieder ab.
Ziel war es, eine klare Aufgabenzuständigkeit zu schaffen. Das ist insbesondere ein Anliegen der Föderalismuskommission I gewesen. Der Bürger sollte wissen, wer zuständig ist für welche Aufgaben. Mischverwaltung vermischt Zuständigkeiten und schafft hinsichtlich der Zuordnung bzw. der Wahrnehmung, wer für das, was zu tun ist, tatsächlich verantwortlich ist, eine gewisse Unklarheit. Auch deswegen kann es nur eine Ausnahme bleiben, eine solche Änderung, wie wir sie heute beschließen wollen, vorzunehmen.
Richtig ist die Änderung deswegen, weil ihr Vorzug eben darin liegt, dass durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld I Langzeitarbeitslosen geholfen wird, aus Arbeitslosigkeit herauszukommen das war ja ursprünglich Ziel der Hartz-Reformen , und die Arbeitsverwaltung ein Stück weit näher an die Menschen herangebracht wird. Von daher begrüße ich es, dass wir 41 Optionskommunen dazubekommen, wenn wir uns auch eine wesentlich stärkere Ausdehnung dieser Möglichkeit gewünscht hätten. Ein Grund für den Erfolg, den die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen in den letzten Jahren erzielen konnten, liegt nämlich darin, dass die Arbeitsverwaltungen durch die Reformen näher an die Menschen herangekommen sind.
Deswegen tragen wir die Verfassungsänderung mit. Deswegen halten wir sie für richtig. Wir sagen aber ganz deutlich: Dieser Weg muss die Ausnahme bleiben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.



