Rede vom 19.10.2006 zum EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien.
Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich glaube, die bisherige
Debatte hat eines gezeigt: Keiner bestreitet die Fortschritte Rumäniens und
Bulgariens. Dort ist ein enormer Reformprozess geleistet worden.
Dass wir in der Lage sind, detailliert über den Reformprozess zu debattieren, haben
wir der Europäischen Kommission zu verdanken. Es ist das erste Beitrittsverfahren,
in dem sehr detailliert beobachtet worden ist, wie sich die Beitrittsländer entwickeln.
Dieses Verfahren haben wir in erster Linie auch in der Genauigkeit dem EUKommissar
Olli Rehn zu verdanken.
Bei einem solch genauen Verfahren rücken nicht nur die Erfolge in den Vordergrund.
Vielmehr sieht man auch die vorhandenen Schattenbereiche; diese wurden bereits
angesprochen. Ein wesentlicher Schattenbereich ist die Justiz. Hierzu habe ich eine
andere Meinung als diejenige, die bislang geäußert worden ist. Wenn mit dem 1.
Januar 2007 der Beitritt wirksam wird, werden die Justizakte in den Bereichen des
Strafrechts und des Zivilrechts im Wege der Anerkennung für andere europäische
Staaten und damit für andere Staatsangehörige automatisch Geltung beanspruchen.
Wenn wir aber in den Berichten lesen müssen das ist gerade für das Strafrecht
relevant , dass es noch keine unumkehrbare Unabhängigkeit der Justiz und
insbesondere der Richter gibt, dass es den Gerichtsverfahren nach wie vor an
Transparenz fehlt und dass die Ausbildung der Staatsanwälte und der Richter nicht
ausreicht, um ein genaues Verfahren durchzuführen, dann müssen wir uns darüber
Gedanken machen, wie wir mit der Situation umgehen.
Der Beitrittsvertrag eröffnet verschiedene Möglichkeiten. Die Kommission favorisiert
die Möglichkeit, nach einer weiteren Beobachtungsphase eine Entscheidung zu
treffen. Ich glaube, dieser Weg ist falsch, weil er keine Rechtsfolgen zeitigt und wir in
dem Zeitraum, in dem die Entscheidung vakant ist, mit Justizakten umgehen
müssen. Wenn man sich den Beitrittsvertrag und insbesondere Art. 38 genau
anschaut, stellt man fest, dass die Schutzklausel im Justizbereich bereits am 1.
Januar 2007 greifen kann. Hierfür bedarf es lediglich der Forderung eines Landes.
Es kommt also nicht auf eine Kommissions- oder eine Ratsentscheidung an. Dann
würden Strafurteile, Haftbefehle und Ähnliches nicht automatisch anerkannt.
Das wäre kein Beitritt zweiter Klasse, aber wir hätten die Möglichkeit, die
beigetretenen Länder aufzufordern, in den kommenden Monaten in diesem sehr
wichtigen Bereich, in dem es unter anderem um unmittelbare Eingriffe in
Persönlichkeitsrechte durch Strafrechtsakte geht, das zu leisten, was in den
Berichten vorgeschrieben ist, beispielsweise die Strafverfahren besser zu
organisieren und die rechtsstaatlichen Ansprüche zu gewährleisten. Ich glaube, an
dieser Stelle wird man wesentlich strikter vorgehen müssen, als es die Kommission
vorgeschlagen hat. In diesem Sinne wird die Diskussion über den
Ratifizierungsprozess in den nächsten Tagen und Wochen zu führen sein.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.




