Rede vom 25.09.2008 zum Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010).
Frau/Herr Präsident(in)! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Fortführung von Investitionszulagenförderung nach 2009 bis zum Ende des Jahres 2013 ist begrüßenswert. Die FDP-Fraktion wird der Verlängerung des Investitionszulagengesetzes daher erneut zustimmen. Auch heute noch stellt die Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern ein zentrales und vor allem verlässliches Instrument für die kleinen und mittelständischen Unternehmen dar.
Die degressive Ausgestaltung der Fördersätze berücksichtigt hingegen die Interessen der öffentlichen Haushalte und hat zum Ziel, dass kontinuierlich eine Basis für eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung geschaffen wird. Die Absicht, die Investitionszulage langfristig auslaufen zu lassen, ist daher grundsätzlich erstrebenswert. Es bleibt nur zu hoffen, dass die errechneten Staffelsätze für den benötigten Wirtschaftsaufschwung ausreichen, um vor allem der Abwanderung und der hohen Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken.
Das noch geltende Investitionszulagengesetz 2007 hat erstmals das Beherbergungsgewerbe berücksichtigt, was im Hinblick auf die Attraktivität vieler Gebiete als Reiseziel ein wichtiger Schritt war. So konnte sich insbesondere Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren zu einem Topstandort im Deutschlandtourismus entwickeln. In Anbetracht dessen, dass Übernachtungsgäste und Tagesausflügler jedes Jahr fast 100 Millionen Aufenthaltstage in Mecklenburg – Vorpommern verbringen und der Tourismus damit mit einem Bruttoumsatz von über 3,5 Milliarden Euro einen der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren darstellt, wird die überragende Bedeutung von Investitionszulagen klar. Daher freue ich mich ganz besonders, dass diese Branche auch nach dem Investitionszulagengesetz 2010 weiterhin unterstützt wird.
Aus aktuellem Anlass möchte ich jedoch auf einen negativen Umstand bei Investitionszulagen hinweisen. Wenn Kontrollmechanismen versagen, ist leider überall dort, wo es um Rechtsansprüche auf Geld oder geldwerte Vorteile geht, kriminellen Gemütern Tür und Tor geöffnet. Im konkreten Beispiel geht es um den Missbrauch von Investitionszulagen. Wie dubios Mitarbeiter der Gemeindebehörden handeln können, zeigt der neue - alte Subventionsskandal im Finanzministerium Mecklenburg – Vorpommerns.
Nach dem Investitionszulagengesetz 1999 galten die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude als begünstigte Investitionen, wenn sie sich in besonders förderfähigen Gebieten befanden. Eine traurige Berühmtheit erlangten in diesem Zusammenhang die sogenannten Kerngebiete. Diese dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben. Für die Überprüfung des Tatbestandsmerkmals „Kerngebiet“ genügt ein Blick in den entsprechenden Bebauungsplan. Leider neigten in den vergangenen Jahren einige Sachbearbeiter der Bauämter zur Bescheinigung solche Kerngebiete, obgleich dies nicht zutraf. Auf diese Weise erbrachte der vermeintlich Anspruchsberechtigte die erforderliche Bescheinigung der Gemeindebehörde und erwarb damit die Voraussetzungen für eine Investitionsmaßnahme. So gilt als sicher, dass den Verantwortlichen im Finanzministerium seit Längerem bekannt ist, dass es überwiegend von 2000 bis 2003 insgesamt 48 Veranlagungen gab, die – diplomatisch ausgedrückt – Anlass zu Nachfragen gaben. In mindestens drei Fällen wurde die Investitionszulage unrechtmäßig ausgezahlt. Weil sich hier die Aufklärung der Betrugsfälle aus verschiedenen Gründen äußerst schwierig gestaltet, beschränke ich mich auf die obige Schilderung.
Man kann nur hoffen, dass diese Fälle zu den Ausnahmen gehören. Daher möchte ich gerne erläutern, warum es auch 2008, 18 Jahre nach der Wiedervereinigung, erforderlich ist, die Förderungsdauer zu verlängern.
Die Neuen Bundesländer sind auf ihrem Weg zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft seitdem ein beträchtliches Stück vorangekommen. Trotz dieser Erfolge sind weiterhin offensichtliche Defizite vorhanden. Um Anschluss an das Niveau in den Alten Bundesländern zu erreichen, ist ein mühsamer Weg zu durchschreiten, mit dem kaum jemand zu Beginn des Umstrukturierungsprozesses gerechnet hatte. Insbesondere die hohe Arbeitslosigkeit ist zu einer Belastungsprobe für die Neuen Bundesländer geworden, die es auch mittels Investitionszulagen abzubauen gilt.
Weitere Probleme stellen die mangelnde Eigenkapitaldecke der Kleinunternehmen, die gerade die mittelständische Landschaft in den neuen Bundesländern prägen, und der damit mittelbar zusammenhängende Rückzug der Geschäftsbanken aus der Kreditwirtschaft insbesondere in Ostdeutschland dar.
Ohne eine ausreichende Eigenkapitaldecke ist es schwierig, Erweiterungsinvestitionen vorzunehmen, die gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Erholung wichtig sind, um Marktpositionen zu behaupten und selbstverständlich auch auszubauen. Die Investitionszulage bleibt weiterhin ein zentraler Bestandteil ihrer Finanzierbarkeit, weil die Zulage den Anteil benötigter Fremdmittel reduziert.
Nun verbessert die Investitionszulage zwar nicht die Kreditversorgung, sie verbessert aber als direkte Unternehmensförderung die Kapitaldienstfähigkeit der Unternehmen. Auch unter diesem Gesichtspunkt kommt der Verlängerung des Investitionszulagengesetzes weiterhin eine hohe Bedeutung zu.
Alles in Allem ist die Verlängerung des Investitionszulagengesetzes für den Aufbau Ost unerlässlich und damit zwingend geboten.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.




