Christian Ahrendt - Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Reden

Schlusswort auf dem Grundrechte-Kongress der FDP-Bundestagsfraktion in Düsseldorf, 31.03.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schlusswortredner einer solchen Veranstaltung mit ausgewiesenen Kennern der Grundrechte hat zwei Probleme:

Erstens: Was kann er dem Gesagten überhaupt noch hinzufügen ohne zu wiederholen?

Zweitens: Wie tolerant ist das geneigte Publikum nach rund  6  Stunden Grundrechtskost und dem natürlichen Bedürfnis, die erste Frühlingssonne zu genießen?

Unter dem Druck dieser beiden Fragen habe ich mich entschlossen, Ihnen eine Anekdote aus meinem Studium zu erzählen. Da ich mit keinem der hier Anwesenden studiert habe, entfällt das Risiko der Wiederholung.
Zugleich habe ich die Hoffnung, dass mir eine solche Anekdote Ihre Aufmerksamkeit sichert.

Ich hatte das Glück, in Hamburg zu studieren. Der Grundrechtskurs wurde damals noch von Ingo von Münch gelesen. Ingo von Münch wird vielen von Ihnen als Herausgeber des Grundrechte Kommentars, als streitbarer Liberaler und als stellvertretender Bürgermeister in der Freien und Hansestadt Hamburg in Erinnerung sein.
Die Vorlesungen waren lebhaft. In nachhaltiger Erinnerung ist mir geblieben, wie Ingo von Münch uns damals einen Meilenstein der Verfassungsgeschichte vermittelte.
In einer Sondervorführung bekamen wir den Film „Jud Süß“ des Nazi Regisseurs Veit Harlan zu sehen. Im Anschluss an diesen Film folgte eine Geschichtsstunde mit Erich Lüth.
Erich Lüth hatte 1950 zum Boykott der Filme aufgerufen, die der Nazi Regisseur Veit Harlan in der Nachkriegszeit gedreht hatte. Diesem Aufruf folgten zivilrechtliche Urteile. Alle Entscheidungen untersagten dem Hamburger Senatsdirektor, weiterhin zu einem Boykott der Filme von Veit Harlan aufzurufen. Erstritten wurden die Urteile von Filmverleihern und Produzenten.
1958 kam es dann zu einer der ersten großen Karlsruher Überraschungen: Der Bürger Lüth bekam recht. Das Bundesverfassungsgericht entschied,
dass das Recht der Meinungsfreiheit nicht nur vom Staat respektiert werden müsse, sondern indirekt auch von allen Privaten. Also auch den Filmverleihern und Produzenten, die mit dem scharfen Schwert zivilrechtlicher Unterlassungs-  und Schadensersatzansprüche für den Fall der Zuwiderhandlung den Bürger Lüth daran hindern wollten, seine unliebsame Meinung zu äußern.

Rechtsgeschichtlich begründete dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Lehre von der Drittwirkung der Grundrechte.
Ingo von Münch nannte es den Trommelwirbel der Grundrechte im Hintergrund.

Heute wurde der Frage nachgegangen, wie es um diesen Trommelwirbel bestellt ist. Wie laut ist der Trommelwirbel zu hören? Wie straff ist das Fell der Grundrechte noch gespannt, so dass es einen scharfen, trockenen Klang erzeugen kann?
Einen scharfen und trockenen Klang brachten die Grundrechte nicht hervor, als das Bundesverfassungsgericht im deutschen Herbst von 1977 die Verfassungsbeschwerde gegen das Kontaktsperregesetz zurückwies und feststellte:

„Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährende Sicherheit seiner Bevölkerung sind Verfassungswerte, die mit anderen im gleichen Rang stehen und unverzichtbar sind, weil die Institution Staat von ihnen die eigentliche und letzte Rechtfertigung herleitet“.

Die Schwäche des Trommelwirbels zeigte sich vor allem auch nach dem 11. September 2001. Nach dem Anschlag auf die Twintowers in New York war Sicherheit das Gebot der Stunde. Die Sicherheit als notwendige Kehrseite der Freiheitsrechte und der Staat als Friedens- und Ordnungsmacht, der seinen  Bürgern Sicherheit garantiert, beherrschten jedes Klangbild.

Das hat sich geändert;
-    mit der Entscheidung zum Großen Lauschangriff;
-    mit dem klaren Nein zum Luftsicherheitsgesetz;
-    mit den klaren Verdikten zu einer präventiven Telefonüberwachung;
-    und mit dem Grundrecht auf die Integrität informationstechnischer Systeme.

Der Trommelwirbel der Grundrechte ist wieder klarer vernehmbar geworden.
Der Raum, in dem sich dieser Trommelwirbel künftig Gehör verschaffen muss, verändert sich aber; er wird größer.
Mussten Freiheitsrechte (früher) immer gegenüber dem Nationalstaat behauptet werden, der sich stets als ihr Garant begriff, gilt nun etwas anderes.

Der Nationalstaat  beginnt, sich aufzulösen. Die Gefahr für unsere Freiheitsrechte erwächst aus dem Entnationalisierungsprozess, der eingesetzt hat.

Das Bedürfnis der Terrorbekämpfung war im deutschen Herbst 1977 ein deutsches Bedürfnis.
Das Bedürfnis der Terrorbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ist ein transnationales Bedürfnis geworden.

Die Vorratsdatenspeicherung ist keine deutsche Idee. Sie ist vornehmlich eine englische Idee. Diese englische Idee hat die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung inspiriert. Diese Richtlinie galt es schließlich in nationales Recht umzusetzen.

Der europäische Einigungsprozess schafft so eine neue  Wertekonkurrenz. Sie folgt aus den unterschiedlichen Entwicklungen in den Nationalstaaten. Sie folgt aus dem Bedürfnis störungsfreier internationaler Märkte. Sie folgt insgesamt aus der Erkenntnis, dass wir heute in einer Weltrisikogemeinschaft leben und Nationalstaaten zunehmend weniger Möglichkeiten haben, diese Weltrisiken national zu lösen.

Damit  wird aber die Reichweite der Freiheitsrechte im Spannungsverhältnis zu  transnationalen  Risiken  und  Sicherheitsbedürfnissen völlig neuen Vermessungsversuchen unterworfen.

Ein solcher Vermessungsversuch liegt dem Bundesverfassungsgericht mit dem Vertrag von Lissabon vor. In der mündlichen Verhandlung hat der Verfassungsrichter Udo Di Fabio die Frage aufgeworfen:

„Wäre es nicht ehrlicher, die Deutschen verzichten in einer ganz neuen Verfassung ausdrücklich auf ihre Souveränität und wir machen dafür einen richtigen Bundesstaat?“

Die Frage ist deswegen spannend, weil sie uns an unsere Stunde Null erinnert. Nach dieser Stunde haben unsere Verfassungsväter mit wenigen Worten Art. 1 Abs. 1 GG formuliert, der lautet:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Alle anderen Freiheitsrechte füllen nur diese zentrale und für die Ewigkeit geltende Feststellung aus. Diese Ewigkeit endet nur, wenn sich das deutsche Volk gemäß Art.146 GG eine neue Verfassung geben würde.
Dies ist nicht zu erwarten. Der Trommelwirbel der Grundrechte bleibt also erhalten. Dem Bundesverfassungsgericht fällt die Aufgabe zu, das Trommelfell straff zu spannen. Dann bleibt der klare Klang der Freiheitsrechte erhalten.


Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Sie sehen wohin eine Anekdote einen führen kann. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich danke Ihnen, dass sie den  Kongress der FDP-Bundestagsfraktion besucht haben. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

FDP-Bundestagsfraktion zur Staatsschuldenkrise im Euroraum

 

Audio-Service für Journalisten

 

 

Lesen Sie hier meinen aktuellen Herbst-Newsletter 2011


 

Bilanz der Fraktion


 

Christian Ahrendts Rede zum Thema Aufteilung von Maklergebühren


 

Das Wichtigste aus dem Plenum für Sie zusammengefasst!

 

70 Schüler zu Besuch in Berlin

 

Christian Ahrendt bei Facebook

 

FDP bei YouTube


 

Abgeordnetenwatch.de

Bestimmt kennen Sie die Internetseite www.abgeordnetenwatch.de. Dort wurde ein Internetportal errichtet wo Bürger sich direkt mit Fragen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wenden können. Klicken Sie doch mal auf meine Seite, um mehr zu erfahren.