Vertrauensgremium
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) berät, wie bereits erwähnt, über den Haushalt der Nachrichtendienste der BRD. Die Federführung liegt hier jedoch beim Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses.
Im Gegensatz zu anderen Haushaltsposten, wie beispielsweise die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung, sind die Auflistungen der Geldmittel für den Geheimdienst nicht für jeden Bürger einsehbar. Um die Arbeit der Dienste nicht zu gefährden, werden diese Posten nur pauschal im Haushalt angegeben. Dennoch gilt auch hier der Grundsatz der Transparenz. Die Mitglieder des Vertrauensgremiums des Haushaltsausschusses haben einen genauen Einblick in die geplanten Ausgaben und können dann die vom Finanzministerium eingebrachten Haushaltspläne annehmen oder verwerfen. Das Vertrauensgremium entscheidet somit stellvertretend für den Bundestag. Wie auch beim Parlamentarischen Kontrollgremium bin ich als Mitglied zur Geheimhaltung verpflichtet.


