10.02.2009
Rede vom 11.05.2006 zum Investitionszulagengesetz.
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die FDP-Fraktion wird der erneuten Verlängerung des
Investitionszulagengesetzes zustimmen. Ich darf daran erinnern, dass
wir zusammen mit der CDU 1997 dieses Gesetz auf den Weg gebracht.
Es ist auch heute noch ein zentrales und vor allem verlässliches
Förderinstrument für die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Besonders freut es mich, dass die Förderung des
Beherbergungsgewerbes Eingang in das Gesetz gefunden hat. Der
Tourismus ist für die Neuen Bundesländer und besonders für
Mecklenburg-Vorpommern ein bedeutender Wirtschaftszweig, den es
auch in den kommenden Jahren auszubauen gilt.
Warum ist es auch 2006, nach 16 Jahren Deutsche Einheit nötig, das
Investitionszulagengesetz zu verlängern?
Wir können feststellen, dass sich die Situation in den neuen
Bundesländern in den letzten Jahren verbessert hat. Der Mittelstand ist
breiter aufgestellt. Viele Unternehmen konnten sich trotz wirtschaftlicher
Stagnation behaupten. Ein Problem ist aber geblieben, ein anderes ist in
den letzten Jahren hinzugekommen.
Nach wie vor verfügen die Klein- und Kleinstunternehmen, die die
mittelständische Landschaft in den neuen Bundesländern prägen, über
keine ausreichenden Eigenkapitaldecke.
Ohne eine ausreichende Eigenkapitaldecke ist es schwierig,
Erweiterungsinvestitionen vorzunehmen, die gerade in Zeiten einer
wirtschaftlichen Erholung wichtig sind, um Marktpositionen zu behaupten
und selbstverständlich auch auszubauen.
Die Investitionszulage ist deswegen für die mittelständischen
Unternehmen in den neuen Bundesländern ein zentraler Bestandteil
ihrer Finanzierbarkeit, weil die Zulage den Anteil benötigter Fremdmittel
reduziert.
Damit sind wir bei einem zweiten Problem, mit dem heute alle
mittelständischen Unternehme zu kämpfen haben, dass aber besondern
in Ostdeutschland ausgeprägt ist: Die deutschen Geschäftsbanken
haben sich in den letzten Jahren aus dem Kreditgeschäft in den neuen
Bundesländern nachhaltig zurückgezogen. Die Kreditversorgung des
Mittelstandes ist, wenn man es freundlich formulieren möchte, eine
Katastrophe. Nun verbessert die Investitionszulage zwar nicht die
Kreditversorgung, sie verbessert aber als direkte
Unternehmensförderung die Kapitaldienstfähigkeit der Unternehmen.
Auch unter diesem völlig neuen Gesichtspunkt kommt der Verlängerung
des Investitionszulagengesetzes eine hohe Bedeutung zu.
Es ist deswegen umso wichtiger, dass die Investitionszulage als direktes
Förderinstrument erhalten bleibt. Vor allem die Förderung von
Erweiterungsinvestitionen ist ein zentrales Instrument, um den kleinen
und mittelständischen Unternehmen die Chance zu eröffnen,
Marktpositionen durch Zukunftsinvestitionen zu sichern und auszubauen.
Hilfreich ist dabei vor allem, dass den Investoren ein Rechtsanspruch auf
die Zulage eingeräumt wird. Anders als beim Investitionszuschuss, der
aus den so genannten GA-Mitteln gewährt wird, besteht bei der
Investitionszulage Rechtssicherheit, dass die Fördermittel tatsächlich
beim Unternehmen ankommen.
Es wäre aber etwas verfrüht, der Bundesregierung wegen der
Verlängerung der Investitionszulage jetzt ein gutes Zeugnis auszustellen.
Tatsächlich kann die Bundesregierung nicht anders, als die
Verlängerung des Investitionszulagengesetzes vorzuschlagen.
Andernfalls würde sie den Aufbau Ost aufgeben.
Ich darf an die Beschlüsse zum EU-Haushalt vom Dezember 2005
erinnern. Der von der Bundeskanzlerin ausgehandelte Kompromiss hat
die neuen Bundesländer 5 Milliarden Euro gekostet. Um diesen Betrag
wird für die Jahre 2007 bis 2013 die Förderung der neuen Bundesländer
aus dem EU-Fond für regionale Entwicklung gekürzt. Damit werden in
Ostdeutschland mittelfristig 125.000 Arbeitsplätze nicht geschaffen, legt
man die Berechnungsmaßstäbe des Bundesverkehrsministers zugrunde.
So hat Herr Minister Tiefensee anlässlich seiner Vorstellung des
Jahresberichtes zum Stand der deutschen Einheit verkündet, dass mit 1
Milliarde Euro, die in den Wirtschaftskreislauf eingespeist wird, rund
25.000 Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Im Umkehrschluss heißt dass: Wenn den neuen Bundesländern bis 2013
Fördermittel im Umfang von 5 Milliarden Euro entzogen werden, dass
damit mittelfristig in den neuen Bundesländern 125.000 Arbeitsplätze
gefährdet werden.
Die Verlängerung der Investitionszulage ist damit zwingend geboten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.